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DIE 30 ARTIKELderALLGEMEINEN ERKLÄHRUNGderMENSCHENRECHTEderVEREINTEN NATIONENvom10.12.1948 in KURZFASSUNG

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privater Blogeintrag − 12.06.2010 − von Francesca Müller

DIE 30 ARTIKELderALLGEMEINEN ERKLÄHRUNGderMENSCHENRECHTEderVEREINTEN NATIONENvom10.12.1948 in KURZFASSUNG

1.alle menschen sind frei und gleich an würde und rechten geboren 2.jeder mensch hat anspruch auf die hier verkündeten rechte und freiheiten 3.jeder mensch hat das recht auf leben,freiheit und sicherheit der person 4.sklaverei und sklavenhandel sind in allen formen verboten 5.niemand darf der folter oder erniedrigender behandlung unterworfen werden 6.jeder mensch hat überall anspruch auf anerkennung als rechtsperson 7. alle menschen sind vor dem gesetz gleich 8.jeder mensch hat anspruch auf wirksamen rechtschutz 9. niemand darf willkürlich festgenommen oder des landes verwiesen werden 10.jeder mensch hat anspruch auf ein verfahren vor einem unabhängigen gericht 11.jeder mensch ist so lange als unschuldig anzusehen,bis seine schuld gemäß dem gesetz nachgewiesen ist 12.niemand darf willkürlichen eingriffen auf seine ehre ausgesetzt werden 13.jeder mensch hat das recht auf freizügigkeit 14.jeder mensch hat das recht auf asyl 15.jeder mensch hat anspruch auf eine staatsangehörigkeit  16.jeder mensch hat das recht,eine ehe zu schließen und eine familie zu gründen 17. jeder mensch hat das recht auf eigentumn18.jeder mensch hat ein recht auf gedanken-, gewissens-, und religionsfreiheit 19. jeder mensch hat das recht auf freie meinungsäußerung 20.jeder mensch hat das recht auf versammlungsfreiheit 21.der wille des volkes bildet die grundlage für die autorität der öffentlichen gewalt;dieser wille kommt durch    freie wahlen zum ausdruck 22. jeder mensch hat als mitglied der gesellschaft recht auf soziale sicherheit 23. jeder mensch hat ein recht auf arbeit,auf freie berufswahl sowie auf schutzgegen arbeitslosigkeit 24.jeder mensch hat anspruch auf erholung und freizeit 25. jeder mensch hat anspruch auf eine lebenshaltung, die gesundheit und wohlbefinden gewährleistet   26. jeder mensch hat das recht auf bildung,erziehung und unterricht 27. jeder mensch hat das recht,am kulturellen leben frei teilzunehmen 28. jeder mensch hat anspruch auf eine soziale und internationale ordnung ,in der grundrechte voll verwirklicht werden können 29.jeder mensch hat pflichten gegenüber der gemeinschaft 30. keine bestimmung dieser erklährung darf gegen ihren sinn ausgelegt werden  QUELLE DIESERKURZFASSUNG AMNESTY INTERNATIONAL jahresKALENDER2010  
 

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